Datenerfassung Datencharakteristik

Art der Daten in den Qualitäts­sicherungs­verfahren

Nach § 14 DeQS-RL Teil 1 werden verschiedene Arten von Daten in den hier beschriebenen Qualitätssicherungs­verfahren unterschieden:

  • patienten­identifizierende Daten (PID): personenbezogene Daten, die eine eindeutige Identifikation von Patientinnen und Patienten ermöglichen (z. B. Krankenversichertennummer);
  • leistungserbringer­indentifizierende Daten (LID): einrichtungsbezogene Daten, die eine eindeutige Identifizierung von Leistungserbringerinnen/-erbringern ermöglichen (z. B. Betriebsstättennummer, Arztnummer, Instutionskennzeichen der Einrichtung);
  • krankenkassen­identifizierende Daten (KID): Daten, die eine eindeutige Identifikation von Krankenkassen ermöglichen (z. B. Institutionskennzeichen der Krankenkasse);
  • Qualitätssicherungsdaten (QD): für das Qualitätssicherungs­verfahren relavante Behandlungsdaten (z. B. Angaben zum Gesundheitszustand der Betroffenen, erbrachte diagnostische und therapeutische Leistungen);
  • administrative Daten (AD): Daten zur Prüfung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Vollzähligkeit sowie meldebezogene Daten, die der Organisation des Datenflusses dienen;
  • Versendedaten für die Patientenbefragung (VD):  nicht pseudonymisierte personenbezogene Daten der Patientinnen und Patienten (z. B. Name, Wohnanschrift, Geschlecht, behandlungsspezifische Daten), die für die Auswahl der Patientinnen und Patienten und die Versendung der Fragebögen erforderlich sind;
  • Befragungsdaten aus Patientenbefragungen (BD): sind die im Fragebogen erhobenen Daten.

Bei Transplantations-Qualitätssicherungs­verfahren wird zusätzlich eine ET-Nummer zu Zwecken des Transplantationsregisters verarbeitet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss legt jeweils die erforderlichen Daten in einem Qualitätssicherungsverfahren fest und gibt die Softwarespezifikationen für die Datenerfassung vor.