Qualitätssicherungsverfahren Hygiene und Infektionsmanagement

QS WI - Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion

Eine postoperative Wundinfektion kann als Komplikation nach einem chirurgischen Eingriff auftreten und damit ein relevantes Risiko für die betroffenen Patientinnen und Patienten darstellen. Auf Grund damit verbundener hoher Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz werden in diesem zweiten QS-Verfahren nach DeQS-Richtlinie einerseits 

  • das Hygiene- und Infektionsmanagement beim ambulanten und stationären Operieren (QSWIHIA, QSWIHIS) einmal pro Jahr und
  • kontinuierlich die aufgetretenen und stationär behandelten nosokomialen postoperativen Wundinfektionen nach einer Liste von ambulant oder stationär durchgeführten Operationen (Tracereingriffe) (QSWINIA, QSWINIS)

erfasst.

Darüber hinaus werden in diesem einrichtungs- und sektorenübergreifenden Verfahren Daten der Krankenkassen zusätzlich herangezogen, was besondere Anforderungen auf Grund der Komplexität an die Auswertungsalgorithmen stellt.

Übergangsregelungen

Dieses QS-Verfahren wird gem. G-BA-Beschluss vom 18. Dezember 2025 zum 1. Januar 2026 beendet.

Das bedeutet:

  • Wegfall der Datenlieferpflichten der Leistungserbringer ab dem 2. Quartal 2025, einschließlich der Einrichtungsbefragung zum Erfassungsjahr 2025.
  • Die Krankenkassen liefern bis zum 15. April 2026 letztmalig Sozialdaten zum Erfassungsjahr 2024. Diese werden mit den bereits vorliegenden Daten der Leistungserbringer zum Erfassungsjahr 2024 zusammengeführt.
  • Bereits vorliegende Daten aus dem Erfassungsjahr 2025 werden nicht mehr ausgewertet.
  • Etwaige laufende QS-Maßnahmen werden eingestellt.
  • Keine Durchführung von Stellungnahmeverfahren im Auswertungsjahr 2026.
  • Letztmalige Übermittlung des Qualitätssicherungsergebnisberichtes (QSEB) durch die LAG an das IQTIG am 15. März 2026 mit den Ergebnissen aus den Stellungnahmeverfahren aus dem Auswertungsjahr 2025.