Datenerfassung Datenfluss in den QS-Verfahren

Grundmodelle des Datenflusses

Der Datenfluss wird nach § 13 der DeQS-RL Teil 1 mit seiner Anlage zum Teil 1 („Datenflussverfahren“) in seinen Grundzügen beschrieben. Abweichende Festlegungen werden in den themenspezifischen Bestimmungen zur DeQS-RL fixiert.

Der Datenfluss erfolgt grundsätzlich elektronisch und in elektronisch verwertbarer Form.

Abb.: Datenflussmodell gem. DeQS-RL
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Nach der DeQS-RL übermitteln die Leistungserbringerinnen/-erbringer sowie die Krankenkassen ihre auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüften Datensätze an die jeweils zuständige Datenannahmestelle (DAS). Von der DAS aus werden die Daten einer fallbezogenen QS-Dokumentation und die Sozialdaten bei den Krankenkassen über die Vertrauensstelle an die Bundesauswertestelle weitergeleitet. Bei der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation erfolgt die Datenweiterleitung von der DAS direkt an die Bundesauswertungsstelle. Die Daten werden nachfolgend durch die Auswertungsstelle nach bundeseinheitlichen Kriterien ausgewertet. Die Auswertungen werden bei länderbezogenen Verfahren den Landesarbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt (§5 Abs. 4 Anlage Datenflussverfahren zu Teil 1 der DeQS-RL). Es werden pseudonymisierte Rückmeldeberichte für Leistungserbringer und –erbringerinnen erstellt sowie Landesauswertungen bei länderbezogenen Verfahren.

Im Rahmen der Patientenbefragung erfolgt abweichend von diesem dargestellten Flussdiagramm die Datenübermittlung von der DAS an eine Versendestelle, durch welche die anhand einer Zufallsstichprobe die Versendung der Fragebögen an Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff erfolgt, die dann die Fragebögen an die Bundesauswertestelle in einer bestimmten Frist zurücksenden.

Die Leistungserbringer(innen) erhalten zu den erfolgten Datenübermittlungen jeweils entsprechende Rückprotokolle der DAS.

Datenschutz

Zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 299 SGB V erfolgt die Verschlüsselung der verschiedenen Arten von Daten gem. dargestellter Datenflussmodelle. Dazu erfolgt für patienten- oder einrichtungsidentifizierende Daten beispielsweise eine Pseudonymisierung.