Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin

Perinatalmedizin

In dem Versorgungsbereich Perinatalmedizin findet sich das gleichnamige Qualitätssicherungsverfahren, in welchem seit dem Erfassungsjahr 2018 die vormals getrennten Qualitätssichrungsverfahren Geburtshilfe und Neonatologie zusammengefasst wurden. Die Rechenregeln und Auswertungen erfolgen weiter in zwei Modulen:

  • Geburtshilfe
  • Neonatologie

In der Geburtshilfe werden seit 2001 alle Geburten in der Bundesrepublik erfasst, die in einem Krankenhaus erfolgten. Qualitätsindikatoren beziehen sich unter anderem auf vorgeburtliche Therapie mit Kortikosteroiden bei Frühgeburten, Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten, Kaiserschnittentbindungen, Qualitätsindex zum kritischen Outcome bei Reifgeborenen, Azidose bei Einlingen mit Nabelarterien-pH-Bestimmung, Anwesenheit eines Pädiaters bei Frühgeburten, Qualitätsindex zu Dammrissen Grad IV bei Einlingsgeburten sowie die Müttersterblichkeit im Rahmen der stationären Geburt.

Die Neonatologie widmet sich der Versorgung und Behandlung von Neu- und Frühgeborenen. Eine gute Versorgungsqualität, die Vermeidung von Erkrankungen und die Durchführung einer adäquaten Therapie sind deshalb von großer Bedeutung. Im Rahmen des QS-Verfahrens werden in einer Vielzahl von Qualitätsindikatoren u. a. die Sterblichkeit von Risiko-Lebendgeborenen, das Auftreten von schwerwiegenden Erkrankungen bzw. Komplikationen unter der Therapie erfasst.

Mit Beginn des Erfassungsjahres 2021 erfolgte die Überführung des Qualitätssicherungsverfahrens "Perinatalmedizin (PERI)" nach QSKH-RL in das Verfahren Nr. 13 "Perinatalmedizin (QS PM)" nach DeQS-RL.

Zusätzliche relevante Richtlinie