Qualitätssicherungsverfahren Orthopädie und Unfallchirurgie

QS KEP - Knieendoprothesenversorgung

Bei der Versorgung des Kniegelenkes mit einer Endoprothese (künstliches Kniegelenk) wird zwischen einer Knie-Totalendoprothese und einer Schlittenprothese unterschieden. In das Qualitätssicherungsverfahren werden Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren einbezogen, die eine Erstimplantation oder einen Wechseleingriff der Knieendoprothese im Krankenhaus erhalten auf Grund von degenerativen oder traumatischen Ursachen unter Ausschluss von Patientinnen und Patienten, bei denen eine kindliche Fehlanlage oder eine onkologische Erkrankung Grund für eine Knieendoprothesenversorgung sind.

Die Qualitätsindikatoren dienen der Überprüfung der Indikationstellung zu den Knieendoprothesen-Erstimplantationen bzw. zum –wechsel oder Komponentenwechsel, die Beweglichkeit oder Gehunfähigkeit bei Entlassung, allgemeine und spezifische Komplikationen sowie die Sterblichkeit im Krankenhaus. In einem Follow-up-Indikator werden alle Knieendoprothesen-Wechsel und –Komponentenwechsel (außer isolierter Inlay-Wechsel) innerhalb 90 Tagen nach Erstimplantation an gleicher Seite ausgewertet.