Bei der Versorgung des Kniegelenkes mit einer Endoprothese (künstliches Kniegelenk) wird zwischen einer Knie-Totalendoprothese und einer Schlittenprothese unterschieden. In das Qualitätssicherungsverfahren werden gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren einbezogen, die eine Erstimplantation oder einen Wechseleingriff der Knieendoprothese im Krankenhaus erhalten auf Grund von degenerativen oder traumatischen Ursachen unter Ausschluss von Patientinnen und Patienten, bei denen eine kindliche Fehlanlage oder eine onkologische Erkrankung Grund für eine Knieendoprothesenversorgung sind.
Im Erfassungsjahr 2025 wurde die Datenerhebung ausgesetzt. Ein Re-Start des Verfahrens erfolgt am 1. Januar 2026 mit der Datenerhebung von QS- und Sozialdaten.