Dazu stellen wir Ihnen jährlich ein Servicedokument für Sachsen zur Verfügung.
Wichtige Termine - Datenlieferungen
Das IQTIG stellt auf seiner Webseite Download-Dateien mit Übersichten zu Lieferfristen für die Leistungserbringer zur Verfügung.
QS-Daten zur fallbezogenen Dokumentation
Die Datenlieferung erfolgt quartalsweise für alle Qualitätssicherungs-(QS)-verfahren. Die Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind ab Erfassungsjahr 2023 bis zum
- 15. Mai - (1. Quartal)
- 15. August - (2. Quartal)
- 15. November - (3. Quartal)
- 28. Februar - (4. Quartal)
zu übermitteln.
Korrekturen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen sind für Daten aller vier Quartale eines Erfassungsjahres
- bis 15. März
möglich.
QS-Daten aus einrichtungsbezogener Dokumentation
Mit Beendigung des QS-Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen QS WI)" zum 1. Januar 2026 entfällt die retrospektive einrichtungsbezogene Dokumentation (NWIEA und NWIES) für das Erfassungsjahr 2025.
Im Verfahren "Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS)" sind die Standorte zur Abgabe der retrospektiven einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation (SEPE) verpflichtet, wenn mindestens ein Sepsis-Fall im Erfassungsjahr aufgetreten ist. Die erstmalige Übermittlung erfolgt im Jahr 2027 im Zeitraum
- 1. Januar bis 28. Februar (Korrekturfrist 15. März)
Patientenfragebögen
Für die Patientenbefragung im Verfahren "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)" gilt (§ 16 Absatz 1a Teil 2 der DeQS-RL; Verfahren 1: QS PCI):
Ab Erfassungsjahr 2025 sind bis spätestens zum 12. Tag des Monats die zum Zweck der Patientenbefragung erhobenen Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff an die zuständige Datenannahmestelle zu senden.
Für die Daten besteht eine Korrekturfrist von sieben Tagen.
Sollstatistik, Sollstatistik EDOK und Risikostatistik
Die Sollstatistik sowie die Risikostatistik DeQS-RL ist
- für bis 15. März
zu erheben.
Dies betrifft stationär bzw. ambulant erbrachte Leistungen am Krankenhaus und selektivvertraglich erbrachte Leistungen von Leistungserbringerinnen und -erbringern. Die o. g. Aufstellungen sind mit einer Erklärung über die Richtigkeit der Angaben (Konformitätserklärung) zu übermitteln, die durch eine vertretungsberechtige Person der Leistungserbringerinnen und -erbringer unterzeichnet ist.
Die Sollstatistik EDOK entfällt im Jahr 2026 mit der Beendigung des Verfahrens "Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperativer Wundinfektionen (QS WI) ab 1. Januar 2026. Im Verfahren "Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS)" wird für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (SEPE) keine gesonderte Sollstatistik EDOK erhoben.
Die jeweilige KV/KZV erstellt für die Leistungserbringerinnen und -erbringer eine Aufstellung für die im Rahmen von Kollektivverträgen zu dokumentierenden Datensätze (Soll) und leitet diese an die zuständige Datenannahmestelle weiter.