Datenerfassung Datenlieferfristen für Leistungserbringerinnen und -erbringer

Wichtige Termine - Datenlieferungen

Dazu stellen wir Ihnen jährlich ein Servicedokument für Sachsen zur Verfügung.

Das IQTIG stellt auf seiner Webseite Download-Dateien mit Übersichten zu Lieferfristen für die Leistungserbringer zur Verfügung.

QS-Daten zur fallbezogenen Dokumentation

Die Datenlieferung erfolgt quartalsweise für alle Qualitätssicherungs-(QS)-verfahren. Die Datensätze des jeweils vorhergehenden Quartals sind ab Erfassungsjahr 2023 bis zum

  • 15. Mai - (1. Quartal)
  • 15. August - (2. Quartal)
  • 15. November - (3. Quartal) 
  • 28. Februar - (4. Quartal)

zu übermitteln.

Korrekturen, einschließlich Stornierungen, Neu- und erstmalige Lieferungen sind für Daten aller vier Quartale eines Erfassungsjahres

für das Erfassungsjahr 2022 nach

  • QSKH-RL (Follow-up-Module Transplantationsverfahren, Indexeingriffe 2019) bis 28. Februar 2022
  • Plan-QI-RL bis 15. März 2023
  • DeQS-RL bis 15. März 2023

ab Erfassungsjahr 2023 nach

möglich.

QS-Daten aus einrichtungsbezogener Dokumentation

Bei der einrichtungsbezogenen Dokumentation im QS-Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (NWIEA, NWIES)" beträgt abweichend von den o. g. Lieferfristen der Zeitraum für die Datenlieferung:

  • für Erfassungsjahr 2022 vom 1. Januar bis 28. Februar 2023

Patientenfragebögen

Für die Patientenbefragung im Verfahren "Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI)" gilt  (§ 16 Absatz 1a Teil 2 der DeQS-RL; Verfahren 1: QS PCI):

Bis spätestens zum 7. Tag des Monats sind die zum Zweck der Patientenbefragung erhobenen Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff an die zuständige Datenannahmestelle zu senden.

Für die Daten besteht eine Korrekturfrist von sieben Tagen.

Sollstatistik, Sollstatistik EDOK und Risikostatistik

Die Sollstatistik, die Sollstatistik EDOK sowie die Risikostatistik DeQS-RL ist 

  • für Erfassungsjahr 2022 bis  15. März 2023

zu erheben.

Dies betrifft stationär bzw. ambulant erbrachte Leistungen am Krankenhaus und selektivvertraglich erbrachte Leistungen von Leistungs­erbringerinnen und -erbringern. Die o. g. Aufstellungen sind mit einer Erklärung über die Richtigkeit der Angaben (Konformitätserklärung) zu übermitteln, die durch eine vertretungsberechtige Person der Leistungserbringerinnen und -erbringer unterzeichnet ist.

Die Sollstatistik EDOK wird für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation im Zusammenhang mit dem Verfahren "Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperativer Wundinfektionen (QS WI) erstellt gemäß bundeseinheitlichen Formulars.

Die jeweilige KV/KZV erstellt für die Leistungs­erbringerinnen und -erbringer eine Aufstellung für die im Rahmen von Kollektivverträgen zu dokumentierenden Datensätze (Soll) und leitet diese an die zuständige Datenannahmestelle weiter.