Fachkommissionen der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen

Fachkommissionen und Qualitätssicherungsverfahren

Das Lenkungsgremium richtet zur Erfüllung seiner Aufgaben Fach­kommissionen in fachlich gebotener Zahl (i. d. R. pro Qualitäts­sicherungs­verfahren eine Fach­kommission) ein und beruft diese auch wieder ab.

Besetzung allgemein

Die Besetzung der einzelnen Fach­kommission entspricht den Anforderungen des § 8a Teil 1 der DeQS-RL sowie den themen­spezifischen Bestimmungen nach Teil 2, i. d. R. § 14 der DeQS-RL. Eine jede Fach­kommission setzt sich bei den landes­bezogenen DeQS-Verfahren je nach thematischer Betroffenheit aus Vertreter(inne)n der zugelassenen Krankenhäuser (Fachärztinnen/-ärzte), der Vertragsärztinnen/-ärzte oder Vertragszahnärztinnen/-ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten, Vertreter(inne)n der Krankenkassen (Fachärztinnen/-ärzte oder Zahnärztinnen/-ärzte) bzw. weiterer betroffener Berufsgruppen zusammen. Sie schließt beratend Angehörige von Pflege­berufen (z. B. über den Sächsischen Pflegerat) sowie eine Patienten­vertretung aus maßgeblichen Organisationen auf Bundes­ebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen ein.

Die Fach­kommissionen werden für jeweils vier Jahre berufen.

Aufgaben der Fachkommissionen

Die Fach­kommissionen übernehmen die ihnen gemäß allgemeinen und themen­spezifischen Bestimmungen der DeQS-RL zugeschriebenen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die fachliche Bewertung der Ergebnisse des jeweiligen Qualitäts­sicherungsverfahrens, die Durchführung kollegialer Beratungen der Leistungs­erbringer(innen) und von Kolloquien. Die Fach­kommissionen stellen die Ergebnisse der Stellung­nahme­verfahren zu rechnerischen auffälligen Qualitätsindikator-Ergebnissen dem Lenkungs­gremium vor und unterbreiten diesem Vorschläge zu qualitäts­verbessernden Maßnahmen bei qualitativ auffälligen Qualitätsindikatorergebnissen von Leistungs­erbringerinnen/-erbringern.

bestehende Fachkommissionen

In Sachsen bestehen 13 Fach­­kommis­sionen für die landes­bezogenen Qualitäts­sicherungs­verfahren Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 bis 15.