Fachkommissionen der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen

Fachkommissionen und Qualitätssicherungsverfahren

Das Lenkungsgremium richtet zur Erfüllung seiner Aufgaben Fach­kommissionen in fachlich gebotener Zahl (i. d. R. pro Qualitäts­sicherungs­verfahren eine Fach­kommission) ein und beruft diese auch wieder ab.

Besetzung allgemein

Die Besetzung der einzelnen Fach­kommission entspricht den Anforderungen des § 8a Teil 1 der DeQS-RL sowie den themen­spezifischen Bestimmungen nach Teil 2, i. d. R. § 14 der DeQS-RL. Eine jede Fach­kommission setzt sich bei den landes­bezogenen DeQS-Verfahren je nach thematischer Betroffenheit aus Vertreter(inne)n der zugelassenen Krankenhäuser (Fachärztinnen/-ärzte), der Vertragsärztinnen/-ärzte oder Vertragszahnärztinnen/-ärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen/-therapeuten, Vertreter(inne)n der Krankenkassen (Fachärztinnen/-ärzte oder Zahnärztinnen/-ärzte) bzw. weiterer betroffener Berufsgruppen zusammen. Sie schließt beratend Angehörige von Pflege­berufen (z. B. über den Sächsischen Pflegerat) sowie eine Patienten­vertretung aus maßgeblichen Organisationen auf Bundes­ebene für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen ein.

Die Fach­kommissionen werden für jeweils vier Jahre berufen.

Aufgaben der Fachkommissionen

Die Fach­kommissionen übernehmen die ihnen gemäß allgemeinen und themen­spezifischen Bestimmungen der DeQS-RL zugeschriebenen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem die fachliche Bewertung der Ergebnisse des jeweiligen Qualitäts­sicherungsverfahrens, die Durchführung kollegialer Beratungen der Leistungs­erbringer(innen) und von Kolloquien. Die Fach­kommissionen stellen die Ergebnisse der Stellung­nahme­verfahren zu rechnerischen auffälligen Qualitätsindikator-Ergebnissen dem Lenkungs­gremium vor und unterbreiten diesem Vorschläge zu qualitäts­verbessernden Maßnahmen bei qualitativ auffälligen Qualitätsindikatorergebnissen von Leistungs­erbringerinnen/-erbringern.

bestehende Fachkommissionen

In Sachsen sind Fach­­kommis­sionen für die landes­bezogenen Qualitäts­sicherungs­verfahren berufen bzw. sind im weiteren Verfahrensablauf zu etablieren.

Auf Grund des Stopps der Datenerhebung und damit der Stellungnahmeverfahren in den Verfahren QS CAP bzw. QS KEP beendeten die bisherigen Fachkommissionen ihre Arbeit. Eine Neuberufung durch das Lenkungsgremium wird verfahrensabhängig nach Re-Start der Verfahren erfolgen. Für das am 1. Januar 2026 in den Regelbetrieb startende Verfahren QS SEPSIS wird die erstmalige Berufung der Fachkommission für das Auswertungsjahr 2027 vorgenommen werden.