Lenkungsgremium der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen

Lenkungsgremium der LAG

Dieses trifft die Entscheidungen der Landesarbeits­gemeinschaft Sachsen und ist dem Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) gegenüber für die ordnungs­gemäße Durchführung der Richtlinien und Bestimmungen im Zusammenhang mit der datengestützten einrichtungs­übergreifenden Qualitäts­sicherung auf Landesebene verantwortlich.

Stimmberechtigte

Die Stimmen­verteilung im Lenkungs­gremium erfolgt paritätisch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) einerseits und den Organisationen der Leistungs­erbringerseite (KGS, KVS, KZVS) andererseits mit insgesamt zwölf Stimmen.

Das Lenkungs­gremium wählt im jährlichen Wechsel aus seinen Reihen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Im Jahr 2023  werden der Vorsitz von der Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. (KGS) und der stellvertretende Vorsitz von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) gestellt.

Lenkungs­gremiums­vorsitzender ist 2023 Herr Ass. jur. Friedrich R. München.

Näheres ist in der Geschäfts­ordnung der Landesarbeits­gemeinschaft (LAG) geregelt.

Beteiligte

Beteiligt am Lenkungsgremium mit jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter nebst Stellvertretung werden:

Ein Mitberatungsrecht erhalten ebenso die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene gem. § 140 f Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB V.