Lenkungsgremium der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen

Lenkungsgremium der LAG

Dieses trifft die Entscheidungen der Landesarbeits­gemeinschaft Sachsen und ist dem Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) gegenüber für die ordnungs­gemäße Durchführung der Richtlinien und Bestimmungen im Zusammenhang mit der datengestützten einrichtungs­übergreifenden Qualitäts­sicherung auf Landesebene verantwortlich.

Stimmberechtigte

Die Stimmen­verteilung im Lenkungs­gremium erfolgt paritätisch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LVSK) einerseits und den Organisationen der Leistungs­erbringerseite (KGS, KVS, KZVS) andererseits mit insgesamt zwölf Stimmen.

Das Lenkungs­gremium wählt im jährlichen Wechsel aus seinen Reihen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).

Näheres ist in der Geschäfts­ordnung der Landesarbeits­gemeinschaft (LAG) geregelt.

Beteiligte

Beteiligt am Lenkungsgremium mit jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter nebst Stellvertretung werden:

Ein Mitberatungsrecht erhalten ebenso die für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene gem. § 140 f Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB V.