Qualitätssicherungsverfahren Orthopädie und Unfallchirurgie

QS HGV - Hüftgelenkversorgung

Das Qualitätssicherungsverfahren Hüftgelenksversorgung (QS HGV) hat die seit Erfassungsjahr 2021 die bisherigen Verfahren "Hüftgelenknahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HUEFTFRAK-OSTEO, 17/1) und Hüftendoprothesenversorgung (HEP) ersetzt. Die dazugehörigen themenspezifischen Bestimmungen finden sich in Teil 2 der DeQS-RL zu Verfahren Nr. 14.

Die Rechenregeln und die Auswertungen werden weiter getrennt erstellt für

  • Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK) und
  • Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP)

Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung (HGV-OSFRAK)

Hüftgelenksnahe Frakturen des Oberschenkelknochens (Femur) stellen eine typische und häufig auftretende Verletzung älterer Menschen dar. Bei der operativen Behandlung dieser Frakturen wird zwischen hüftkopferhaltenden (osteosynthetischen) und hüftkopfersetzenden (endoprothetischen) Methoden unterschieden.

In diesem Modul werden speziell die hüftgelenksnahen Femurfrakturen, die mit einer Osteosynthese versorgt werden, ausgewertet. Dabei werden speziell die präoperative Verweildauer, die Sturzprophylaxe, die Gehfähigkeit bei Entlassung sowie allgemeine und spezifische Komplikationen mit Hilfe der Qualitätsindikatoren erfasst.

Hüftendoprothesenversorgung (HGV-HEP)

Typische Erkrankungen, die eine Hüftendoprothese (künstliches Hüftgelenk) notwendig werden lassen, sind entweder eine fortgeschrittene Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose) mit schmerzhaften Bewegungseinschränkungen des Hüftgelenkes oder eine hüftgelenksnahe Femurfraktur.

In dem Qualitätssicherungsverfahren werden u. a. die Indikationsstellung, die präoperative Verweildauer bei Frakturen, die Sturzprophylaxe, allgemeine und spezifische Komplikationen im Zusammenhang mit der Operation, die Gehfähigkeit bei Entlassung aus dem Krankenhaus und die Sterblichkeit betrachtet.

zusätzlich relevante Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfraktur im Erwachsenenalter festgelegt. Die Mindestanforderungen sind am Standort zu erfüllen. Die Richtlinie definiert zudem das Nachweisverfahren zur Feststellung der Erfüllung der Mindestanforderungen und die Berichtspflichten.