Qualitätssicherungsinstrumente Klärender Dialog nach QFR-Richtlinie

Klärender Dialog nach QFR-RL

Die Qualitäts­sicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung.

Erfüllt ein Krankenhaus mit einem Perinatal­zentrum die Anforderungen der Richtlinie an die pflegerische Versorgung nicht, muss dies unter Angaben von Gründen dem Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) mitgeteilt werden.

Mit diesen Perinatal­zentren wird ein "Klärender Dialog" gemäß § 8 QFR-RL geführt.

Ziele des "Klärenden Dialogs" sind die Ursachen­analyse und Unterstützung der schnellst­möglichen Erfüllung der Personal­anforderungen durch den Abschluss einer Zielvereinbarung.

Die mit der Zielvereinbarung zu vereinbarende Frist bis zur Erfüllung darf eine festgelegte Laufzeit nicht übersteigen.

Im Auftrag des G-BA werden auf der Internetseite www.perinatalzentren.org die Einrichtungen gekennzeichnet, die sich im "Klärenden Dialog" befinden.

Das Lenkungsgremium berichtet dem G-BA jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr über den Umsetzungs­stand des "Klärenden Dialogs".

Der einrichtungsübergreifende Teil der Berichte wird auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.