Datenannahme nach DeQS-RL für sächsische Krankenhäuser Änderungen ab 1. Oktober 2026

Änderung der Datenannahmestelle für sächsische Krankenhäuser

Der unterjährige Wechsels des Dienstleisters für die Datenannahme nach DeQS-RL in Sachsen betrifft ausschließlich die sächsischen Krankenhäuser.

Dazu sind Anpassungen in den Exportfunktionen der QS-Software der Krankenhäuser sowohl für die Übermittlung der XML-Daten (fallbezogene Daten, Daten der einrichtungsbezogenen Befragung, Daten zur Patientenbefragung) ab 1. Oktober 2026 als auch für die Übermittlung der Risiko- und Sollstatistik ab Erfassungsjahr 2026 erforderlich. Detailangaben finden Sie in dem aktualisierten Servicedokument - Sachsen.

Die Datenannahme wird notwendigerweise in der Zeit vom 22. bis 30. September 2026 unterbrochen.