Durch die themenspezifischen Bestimmungen zum Verfahren "Ambulante Psychotherapie" werden die Anforderungen an die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich krankenversicherter erwachsener Patientinnen und Patienten in Kurz- oder Langzeittherapie als Einzelbehandlung geregelt. Vom QS-Verfahren ausgenommen sind Gruppen- und Kombinationstherapien.
Im Verfahren werden Daten durch eine fallbezogene Dokumentation beim Leistungserbringer und und mit Hilfe einer Patientenbefragung erfasst. Es wurden 18 Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen für die Auswertung definiert.