Qualitätssicherungsverfahren Hinweis

Qualitätssicherungsverfahren "Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS SEPSIS)"

Zum 1. Januar 2026 startet die nach DeQS-RL verpflichtende fallbezogene QS-Dokumentation (SEP) zu volljährigen, gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, die an einer Sepsis erkrankt sind.

Die prospektiven Rechenregeln und die Spezifikation dazu wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Juli 2025 beschlossen.

Bezüglich der einrichtungsbezogenen Dokumentation (SEPE) in diesem Verfahren fand am 18. Dezember 2025 die Beschlussfassung zur Spezifikation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss statt. Diese einrichtungsbezogene Dokumentation ist erstmalig für das Erfassungsjahr 2026 retrospektiv bis zum 15. März 2027 zu erstellen, wenn mindestens ein Sepsis-Fall am Krankenhausstandort dokumentationspflichtig wurde.