Zur Durchführung der externen Qualitätssicherung gemäß Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) wurde durch die Vertragspartner auf Landesebene gem. § 5 Abs. 1 des "Vertrag gem. § 136 i. V. m. § 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V über die Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen in der stationären Versorgung" (= Landesvertrag) durch das Lenkungsgremium als Geschäftsstelle die Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung Sachsen (PGS) eingerichtet.