Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Sachsen

Externe stationäre Qualitätssicherung nach QSKH-Richtlinie

Zur Durchführung der externen Qualitäts­sicherung gemäß Richtlinie über Maßnahmen der Qualitäts­sicherung in Kranken­häusern (QSKH-RL) wurde durch die Vertragspartner auf Landesebene gem. § 5 Abs. 1 des "Vertrag gem. § 136 i. V. m. § 112 Abs. 2 Nr. 3 SGB V über die Durchführung externer Qualitäts­sicherungs­maßnahmen in der stationären Versorgung" (= Landesvertrag) durch das Lenkungsgremium als Geschäftsstelle die Projekt­geschäftsstelle Qualitäts­sicherung Sachsen (PGS) eingerichtet.

Rechtliche Grundlagen