Vertragspartner bzw. -beteiligte waren die Landesverbände der Sächsischen Krankenkassen und Ersatzkassen (LSVK), die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. und die Sächsische Landesärztekammer. Sie entsenden je vier Mitglieder in das Lenkungsgremium.
Die Interessen der Patientinnen und Patienten wurden im Rahmen der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL)" von zwei Patientenvertretern wahrgenommen.
Im Jahr 2022 hat den Vorsitz im Lenkungsgremium die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. inne. Vorsitzender war Herr Dr. oec. Stefan Helm.