Lenkungsgremium nach QSKH-Richtlinie

Lenkungsgremium nach QSKH-Richtlinie

Vertragspartner bzw. -beteiligte waren die Landes­verbände der Sächsischen Kranken­kassen und Ersatzkassen (LSVK), die Krankenhaus­gesellschaft Sachsen e. V. und die Sächsische Landesärzte­kammer. Sie entsenden je vier Mitglieder in das Lenkungs­gremium.

Die Interessen der Patientinnen und Patienten wurden im Rahmen der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitäts­sicherung in Kranken­häusern (QSKH-RL)" von zwei Patienten­vertretern wahrgenommen.

Im Jahr 2022 hat den Vorsitz im Lenkungs­gremium die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. inne. Vorsitzender war Herr Dr. oec. Stefan Helm.

Vertragspartner und Beteiligte

Aufgaben des Lenkungsgremiums

Zu den Aufgaben zählten die Initiierung, Planung, Koordination, Durchführung und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die Entscheidung über Grundsatzfragen der im Rahmen der routinemäßigen Anwendungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen anfallenden Arbeiten.